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📊 Rechner für umfassende Besteuerung von Finanzinlandseinkünften

Wenn die Summe aus Zins- und Dividendeneinkünften KRW 20 million pro Jahr übersteigt, wird der höhere Betrag aus der Steuer nach Zusammenveranlagung und der Steuer nach getrennter Besteuerung (Vergleich) als Endsteuer angesetzt. Die Berechnung berücksichtigt Gross-up (11 % Dividendenzuschlag) und die Dividendensteueranrechnung.

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Endgültige Steuer nach Berechnung (Einkommensteuer, national)
Lokale Einkommensteuer (10 % der Steuer): · Gesamtbetrag der festgesetzten Steuer (Einkommensteuer + lokale Einkommensteuer):
Verfahren Steuer nach Berechnung (national) Hinweis
① Verfahren der Zusammenveranlagung KRW 20 million × 14 % + progressiver Steuersatz (überschreitende Finanzinlandseinkünfte + Gross-up-Zuschlag + sonstige Gesamteinkünfte − Abzüge) − Dividendensteueranrechnung
② Verfahren der getrennten Besteuerung (Vergleich) Gesamte Finanzinlandseinkünfte × 14 % + progressiver Steuersatz (sonstige Gesamteinkünfte − Abzüge)

Summe der Finanzinlandseinkünfte
Finanzinlandseinkünfte über KRW 20 million
Gross-up-Betrag (11 %)
Dividendensteueranrechnung
RATGEBER

Hinweise zum Rechner für die umfassende Besteuerung von Finanzinlandseinkünften

📌 Was ist die umfassende Besteuerung von Finanzinlandseinkünften?
Übersteigen die jährlichen Finanzinlandseinkünfte aus Zinsen und Dividenden KRW 20 million, müssen die übersteigenden Beträge zusammen mit anderen Gesamteinkünften (z. B. Arbeits- oder Betriebseinkünfte) in der Einkommensteuererklärung angegeben werden (Einkommensteuergesetz Art. 14 Abs. 3, Art. 62).

💡 Wie die Steuer nach Vergleichsbesteuerung ermittelt wird
① Steuer nach Zusammenveranlagung = KRW 20 million × 14 % + progressiver Steuersatz × (Finanzinlandseinkünfte über KRW 20 million + Gross-up-Zuschlag + sonstige Gesamteinkünfte − Abzüge vom Gesamteinkommen) − Dividendensteueranrechnung
② Steuer nach getrennter Besteuerung (Vergleich) = gesamte Finanzinlandseinkünfte × 14 % + progressiver Steuersatz × (sonstige Gesamteinkünfte − Abzüge vom Gesamteinkommen)
→ Der höhere Betrag aus ① und ② ist die endgültige Steuer nach Berechnung (Vergleichsbesteuerung nach Einkommensteuergesetz Art. 62). Dadurch wird sichergestellt, dass Steuerpflichtige mit umfassender Besteuerung mindestens auf dem Niveau der Quellensteuer (14 %) belastet werden.

🏛️ Berücksichtigung von Gross-up (Dividendenzuschlag)
• Die Grenze von KRW 20 million wird in der Reihenfolge Zinseinkünfte → Dividenden ohne Gross-up → Dividenden mit Gross-up ausgeschöpft; nur der darüber hinausgehende Teil wird in die umfassende Besteuerung überführt
• Für den übersteigenden Teil der Gross-up-pflichtigen Dividenden werden 11 % aufgeschlagen, in die Bemessungsgrundlage der Gesamteinkünfte einbezogen und derselbe Betrag anschließend über die Dividendensteueranrechnung von der Steuer abgezogen
• Für die Dividendensteueranrechnung gelten Höchstgrenzen (damit die Steuer im Sinne der Vergleichsbesteuerung nicht unter die Steuer nach getrennter Besteuerung fällt); daher kann die tatsächliche Steuer etwas höher ausfallen als in diesem Rechner

⚠️ Hinweise
• Nichtgeschäftliche Darlehenszinsen (27.5 %) werden in diesem Rechner nicht getrennt von normalen Zinseinkünften behandelt und vereinfacht dargestellt
• Die lokale Einkommensteuer (10 %) wird separat auf die endgültige Steuer aufgeschlagen und angezeigt
• Dieser Rechner dient nur als Orientierung; die tatsächliche Steuererklärung sollte über die Schätzung im Hometax-System des Nationalen Steuerdienstes oder mit einem Steuerberater geprüft werden
• Quelle: Einkommensteuergesetz Art. 14, 17, 56, 62

Warum heißt die umfassende Besteuerung von Finanzinlandseinkünften "Vergleichs"besteuerung?

Bei der umfassenden Besteuerung von Finanzinlandseinkünften wird nicht einfach nur der progressive Steuersatz angewendet. Stattdessen wird die nach Zusammenveranlagung berechnete Steuer mit der Steuer nach getrennter Besteuerung verglichen, bei der nur der Quellensteuersatz (14 %) angewendet wird, und der höhere Betrag als Endsteuer festgelegt (Einkommensteuergesetz Art. 62). Der Zweck besteht darin, auch bei Übergang zur umfassenden Besteuerung mindestens eine Steuerlast auf dem Niveau der Quellensteuer sicherzustellen und zu verhindern, dass Steuerpflichtige mit hohen Finanzinlandseinkünften ihre Steuerlast durch verschiedene Abzüge unter den Quellensteuersatz drücken.

Zusammenhang zwischen Gross-up und Dividendensteueranrechnung

Dividenden inländischer Gesellschaften stammen aus Gewinnen, auf die bereits Körperschaftsteuer gezahlt wurde, weshalb es sonst zu einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung mit der persönlichen Dividendensteuer kommt. Um dies auszugleichen, wird bei inländischen Dividenden, die in die umfassende Besteuerung übergehen (Gross-up-pflichtig), ein Zuschlag von 11 % zur Bemessungsgrundlage der Gesamteinkünfte hinzugefügt und nach der Steuerberechnung derselbe Betrag über die Dividendensteueranrechnung abgezogen. Dadurch wirkt sich die Entlastung der Doppelbesteuerung je nach Progressionsstufe für Dividendenempfänger unterschiedlich aus.

Prüfung der KRW 20 million-Grenze und Reihenfolge der Einkünfte

Die KRW 20 million-Grenze wird anhand der Summe aus Zins- und Dividendeneinkünften geprüft, und die Grenze wird nach folgender Reihenfolge aufgefüllt: Zinseinkünfte → Dividenden ohne Gross-up → Dividenden mit Gross-up. Das heißt: Wenn Zinseinkünfte die KRW 20 million bereits ausschöpfen, werden alle Dividendeneinkünfte als übersteigender Teil der umfassenden Besteuerung behandelt. Gibt es Gross-up-pflichtige Dividenden, werden diese zuletzt als überschreitender Teil erfasst und mit 11 % Zuschlag behandelt.

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Häufig gestellte Fragen

Steigt die Steuer automatisch, wenn die Finanzinlandseinkünfte KRW 20 million übersteigen?
Nein. Nach dem System der Vergleichsbesteuerung wird der höhere Betrag aus der Steuer nach Zusammenveranlagung und der Steuer nach getrennter Besteuerung (auf Niveau der Quellensteuer) angewendet. Wenn andere Gesamteinkünfte gering sind oder viele Abzüge vorliegen, kann die tatsächliche Belastung also weiterhin nahe am Quellensteuersatz (14 %) liegen. Bei Besserverdienenden mit hohen sonstigen Gesamteinkünften (Arbeits- oder Betriebseinkünfte) steigt jedoch die Progressionsstufe, sodass die Steuerlast deutlich zunehmen kann.
Wie erkenne ich, ob eine Gross-up-Pflicht besteht?
Ob ein Gross-up (Dividendenzuschlag) anzuwenden ist, steht auf dem Quellensteuer- bzw. Dividendenbeleg, den Sie von der Wertpapierfirma oder Bank erhalten. In der Regel betrifft das Gewinnausschüttungen inländischer Gesellschaften (börsennotiert oder nicht börsennotiert). Dividenden von Gesellschaften mit Körperschaftsteuerbefreiung oder -ermäßigung, bestimmte Fonds-Ausschüttungen oder Dividenden aus dem Ausland können ausgeschlossen sein.
Warum wird bis KRW 20 million mit 14 % gerechnet?
Finanzinlandseinkünfte bis KRW 20 million wurden bei der Quellenbesteuerung bereits mit 14 % (zzgl. lokaler Einkommensteuer) belastet. Daher wird auch bei der Berechnung der Steuer nach Zusammenveranlagung für diesen Teil weiterhin der Quellensteuersatz von 14 % angesetzt. Nur der Teil über KRW 20 million hinaus wird mit anderen Gesamteinkünften zusammengerechnet und dem progressiven Steuersatz unterworfen.
Kann das Ergebnis von diesem Rechner vom Hometax-Simulationsergebnis des Nationalen Steuerdienstes abweichen?
Ja. Dieser Rechner vereinfacht unter anderem die Obergrenze der Dividendensteueranrechnung, die Unterscheidung für nichtgeschäftliche Darlehenszinsen (27.5 %) sowie bestimmte Steuerabzüge und Vergünstigungen. Die tatsächliche Einkommensteuererklärung sollten Sie daher mit der Hometax-Simulation des Nationalen Steuerdienstes oder mit einem Steuerexperten genau prüfen.