📌 Quellensteuersätze für Zinserträge
• Allgemeine Zinserträge (Einlagen, Sparanlagen, Anleihen, Erträge aus kapitalbildender Versicherung usw.): Einkommensteuer 14% + lokale Einkommensteuer 1.4% = effektive 15.4%
• Erträge aus nichtgeschäftlichen Darlehen (Zinsen aus privaten Geldverleihgeschäften): Einkommensteuer 25% + lokale Einkommensteuer 2.5% = effektive 27.5%
💡 Schwelle von KRW 20 million (umfassende Besteuerung von Kapitaleinkünften)
• Liegen die jährlichen Kapitaleinkünfte aus Zinsen und Dividenden bei höchstens KRW 20 million, ist die Besteuerung mit Quellensteuer abgeschlossen (getrennte Besteuerung)
• Übersteigen sie KRW 20 million, muss der übersteigende Betrag mit anderen Gesamteinkünften zusammengefasst und mit progressiven Steuersätzen als Einkommensteuer erklärt werden
🏦 ISA und andere steuerfreie bzw. niedrig besteuerte Konten
• Beim ISA (Individual Savings Account) sind bis zu KRW 2 million bei der Standardvariante und bis zu KRW 4 million bei der sozialschwachen bzw. landwirtschaftlichen Variante der bei Fälligkeit entstandenen Zins- und Dividendeneinkünfte steuerfrei; der darüber hinausgehende Betrag wird mit 9.9% (einschließlich lokaler Einkommensteuer) getrennt besteuert
• Auch steuerfreie Sparanlagen (bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen wie ab 65 Jahren) und steuerfreie Erträge aus langfristigen kapitalbildenden Versicherungen (bei mindestens 10 Jahren Laufzeit usw.) können je nach Bedingungen von der Zinsensteuer befreit sein oder einem niedrigeren Satz unterliegen
• Dieser Rechner basiert auf dem Standard-Fall eines steuerpflichtigen Kontos; steuerfreie oder steuerbegünstigte Konten müssen separat geprüft werden
⚠️ Hinweise
• Dieser Rechner dient nur als Orientierung; die tatsächliche Quellensteuer kann je nach Berechnungsmethode der auszahlenden Stelle (z. B. Abrundung auf ganze Won) abweichen
• Quelle: Einkommensteuergesetz Artikel 129, Restriktionensteuer-Begünstigungsgesetz (ISA usw.)
🏦 Zinsensteuer-Rechner
Berechnet die Quellensteuer und den Netto-Auszahlungsbetrag, indem auf die jährlichen Zinserträge die Quellensteuersätze angewendet werden (allgemein 15.4%, Nichtgeschäftliche Darlehen 27.5%) und zeigt bei über KRW 20 million an, ob die Kapitaleinkünfte der umfassenden Besteuerung unterliegen.
| Posten | Quellensteuersatz | Zinserträge | Quellensteuer |
|---|---|---|---|
| Allgemeine Zinserträge | 15.4% | — | — |
| Zinserträge aus nichtgeschäftlichen Darlehen | 27.5% | — | — |
| Gesamt | — | — | |
Summe der Quellensteuer: —
⚠️ Wenn die jährlichen Kapitaleinkünfte (Zinsen + Dividenden) insgesamt KRW 20 million übersteigen, ist die Besteuerung mit Quellensteuer nicht abschließend; die Einkünfte unterliegen dann der umfassenden Besteuerung und müssen zusammen mit anderen Gesamteinkünften veranlagt werden. Im Rechner für die umfassende Besteuerung von Kapitaleinkünften genau prüfen →
Hinweise zur Zinsensteuer-Berechnung
Was ist die Zinsensteuer?
Die Zinsensteuer ist eine Steuer auf Zinserträge aus Einlagen, Sparanlagen, Anleihen, Erträge aus kapitalbildender Versicherung sowie Zinsen aus privaten Geldverleihgeschäften (Erträge aus nichtgeschäftlichen Darlehen). Sie wird im Quellensteuerverfahren erhoben, indem die auszahlende Stelle die Steuer bereits bei der Auszahlung einbehält. Auf allgemeine Zinserträge wird ein Satz von 15.4% angewendet (Einkommensteuer 14% + lokale Einkommensteuer 1.4%), auf Erträge aus nichtgeschäftlichen Darlehen 27.5% (Einkommensteuer 25% + lokale Einkommensteuer 2.5%).
Warum ist der Satz für Erträge aus nichtgeschäftlichen Darlehen höher?
Erträge aus nichtgeschäftlichen Darlehen sind Zinsen, die Privatpersonen außerhalb des Finanzsektors vorübergehend an andere verleihen und dafür erhalten. Da solche privaten Transaktionen schwerer nachzuverfolgen sind und das Risiko der Steuervermeidung höher ist, wird ein deutlich höherer Quellensteuersatz von 27.5% statt 15.4% auf allgemeine Zinserträge angewendet.
Grenze von KRW 20 million bei Kapitaleinkünften und umfassende Besteuerung
Liegt die Summe aus Zins- und Dividendeneinkünften im Jahr bei höchstens KRW 20 million, endet die Steuerpflicht mit der Quellensteuer (15.4% usw.) im Rahmen der getrennten Besteuerung. Übersteigt sie KRW 20 million, muss der übersteigende Betrag mit anderen Gesamteinkünften wie Arbeits- oder Geschäftseinkünften zusammengefasst und mit progressiven Steuersätzen von 6~45% als Einkommensteuer erklärt werden. Dies wird als umfassende Besteuerung von Kapitaleinkünften bezeichnet. Den genauen Steuerbetrag können Sie im Rechner für die umfassende Besteuerung von Kapitaleinkünften prüfen.