Grunderwerbsteuer beim Kauf prüfen
Die Grunderwerbsteuer wird beim Erwerb einer Immobilie an die lokale Gebietskörperschaft entrichtet. Beim entgeltlichen Erwerb einer Wohnung kann sich der Steuersatz nicht nur nach dem Preis, sondern auch nach der Anzahl der bereits gehaltenen Wohnungen, der Lage in einem regulierten Gebiet und dem Erwerbsgrund richten. Auch Vergünstigungen wie die Ermäßigung für den erstmaligen Immobilienerwerb gelten nur unter bestimmten Voraussetzungen und bis zu bestimmten Höchstbeträgen. Prüfen Sie daher die zum Vertragsdatum geltenden Vorschriften und die Hinweise von Wetax.
Grundsteuer während des Besitzes
Die Grundsteuer wird von der lokalen Gebietskörperschaft jedes Jahr auf Grundlage des Eigentümers am 1. Juni erhoben. Die Grundsteuer für Wohnungen wird gewöhnlich im Juli und September in zwei Raten festgesetzt; bei kleinen Steuerbeträgen kann sie auch einmalig erhoben werden. Der tatsächliche Steuerbetrag berücksichtigt den amtlich festgestellten Immobilienwert, den Bewertungsanteil zum fairen Marktwert, den Steuersatz und die Obergrenze der Steuerbelastung und kann daher vom Ergebnis einer einfachen Multiplikation des amtlichen Werts mit dem Steuersatz abweichen.
Grundlagen der umfassenden Immobiliensteuer
Bei der umfassenden Immobiliensteuer werden die am 1. Juni steuerpflichtigen Immobilien landesweit pro Person zusammengerechnet. Nach den Hinweisen der Nationalen Steuerbehörde wird bei Wohnungen vom Gesamtwert der amtlich festgestellten Preise ein Grundfreibetrag von 900 Millionen Won abgezogen; für Alleinstehende mit einer Wohnung, die die Voraussetzungen erfüllen, gilt ein Freibetrag von 1,2 Milliarden Won. Für Grundstücke gelten unterschiedliche Maßstäbe für zusammengefasste und separat zusammengefasste Grundstücke. Daher dürfen nicht alle Grundstücke anhand eines einzigen Gesamtbetrags beurteilt werden.
Einkommensteuer auf Veräußerungsgewinne beim Verkauf
Die Einkommensteuer auf Veräußerungsgewinne wird auf Grundlage des Gewinns berechnet, der sich ergibt, wenn vom Verkaufspreis die Anschaffungskosten und anerkannte notwendige Aufwendungen abgezogen werden. Je nach Besitzdauer, Anzahl der Wohnungen, Region und Wohnsitzvoraussetzungen können Steuerbefreiungen, Abzüge oder erhöhte Steuersätze gelten. Der Besitz einer einzigen Wohnung pro Haushalt führt nicht automatisch zu einer Steuerbefreiung; die Voraussetzungen am Verkaufstag müssen geprüft werden.
Unterlagen vor Vertragsabschluss vorbereiten
Bewahren Sie den Kaufvertrag, Belege über Kosten zum Zeitpunkt des Erwerbs sowie Quittungen für Renovierungen auf, die als notwendige Aufwendungen anerkannt werden können. Vor dem Kauf empfiehlt es sich, die Grunderwerbsteuer und die jährlichen Besitzsteuern getrennt zu berechnen; vor dem Verkauf sollten Sie den erwarteten Veräußerungsgewinn und die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung berechnen. Bei gemeinschaftlichem Eigentum oder einer Schenkung kann sich die Berechnung erheblich ändern. Wenden Sie sich daher gegebenenfalls an einen Steuerberater oder die zuständige Behörde.