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🏠 Spekulationssteuer-Rechner

※ 2026 standard

Die befristete Aussetzung von 2022~2026.5.9 ist ausgelaufen, daher unterliegt die Veräußerung von mehreren Wohnungen in regulierten Gebieten nun dem Aufschlag. Deaktivieren Sie dies, wenn Übergangsregelungen gelten oder kein Aufschlag greift.
Gesamtsteuerzahlung (inkl. lokaler Einkommensteuer)
Veräußerungspreis
Anschaffungskosten
Abzugsfähige Kosten
Veräußerungsgewinn
Langfristiger Haltefreibetrag
Kapitalgewinneinkommen
Grundfreibetrag für Kapitalgewinne
Steuerbemessungsgrundlage
Berechnete Steuer
Lokale Einkommensteuer (10%)

Dieser Rechner basiert auf dem südkoreanischen Kapitalgewinnsteuerrecht (Stand 2026)

RATGEBER

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Grundlagen der Kapitalgewinnsteuer und warum sie wichtig ist

Die Kapitalgewinnsteuer wird auf Gewinne erhoben, die beim Verkauf von Vermögenswerten wie Immobilien, Aktien und Derivaten entstehen. Besonders die Immobilien-Kapitalgewinnsteuer ist in Korea eine der wichtigsten Steuern, und beim Verkauf von Wohnungen können Steuern in Höhe von mehreren Millionen bis zu mehreren hundert Millionen Won anfallen. Pr. 2026 gilt eine progressive Kapitalgewinnsteuer von 6% bis maximal 45%, zuzüglich 10% lokaler Einkommensteuer. Eine genaue Berechnung der Kapitalgewinnsteuer ist beim Immobilienverkauf unerlässlich. Wenn Sie die Steuer nicht im Voraus berechnen, kann eine unerwartete Steuerlast Ihren tatsächlichen Nettogewinn erheblich reduzieren. Wird zum Beispiel eine Wohnung für KRW 300 million gekauft und für KRW 500 million verkauft, kann auf den Veräußerungsgewinn von KRW 200 million eine Steuer von mehr als KRW 50 million anfallen. Besonders für 1 Haushalt, 1 Wohnung kann die Kapitalgewinnsteuer steuerfrei sein, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Pr. 2026 müssen Sie bei einer Immobilie mit einem Veräußerungspreis von bis zu KRW 1.2 billion sie mindestens 2 years or more gehalten und 2 years or more bewohnt haben, um vollständig steuerfrei zu sein. Das genaue Verständnis dieser Befreiungsregeln ist der Schlüssel, um Millionen an Steuern zu sparen. Mit einem Kapitalgewinnsteuer-Rechner lassen sich die komplexen Steuersätze und Abzüge leicht berechnen. Geben Sie einfach Anschaffungskosten, Veräußerungspreis und Haltedauer ein, und Sie sehen sofort die geschätzte Steuer. Das hilft enorm bei der Finanzplanung vor einem Immobilienverkauf.

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Der vollständige Leitfaden zur Kapitalgewinnsteuerstruktur 2026

Die Kapitalgewinnsteuer 2026 folgt einer progressiven Steuersatzstruktur. Für eine steuerpflichtige Bemessungsgrundlage bis KRW 14 million gelten 6%, von KRW 14 million bis KRW 50 million 15%, von KRW 50 million bis KRW 88 million 24%, von KRW 88 million bis KRW 150 million 35%, von KRW 150 million bis KRW 300 million 38%, von KRW 300 million bis KRW 500 million 40% und über KRW 500 million 45%. Progressiv bedeutet, dass nicht der gesamte Betrag mit einem einzigen Satz besteuert wird, sondern jede Stufe mit einem anderen Satz. Wenn der kapitalgewinnsteuerpflichtige Gewinn zum Beispiel KRW 100 million beträgt, werden die ersten KRW 14 million mit 6% besteuert, der Teil zwischen KRW 14 million und KRW 50 million mit 15% und die restlichen KRW 50 million mit 24%. So ergibt sich eine Steuer von etwa KRW 15.6 million, und mit 10% lokaler Einkommensteuer liegt die endgültige Steuer bei etwa KRW 17.16 million. Für Mehrfachbesitzer gelten höhere Steuersätze. In regulierten Gebieten wird für 2 Wohnungen ein Aufschlag von 20 Prozentpunkten auf den Standardsatz erhoben, für 3 Wohnungen oder mehr 30 Prozentpunkte. Dadurch kann der Höchststeuersatz bis zu 75% erreichen. Im Jahr 2026 sind 25 Bezirke, darunter Gangnam-gu, Seocho-gu und Songpa-gu in Seoul, als regulierte Gebiete ausgewiesen. Der langfristige Haltefreibetrag reduziert den Veräußerungsgewinn abhängig von der Haltedauer. Ab 3 Jahren beginnt er bei 12% und kann bei 15 Jahren oder mehr bis zu 50% erreichen. Bei 1 Haushalt, 1 Wohnung gibt es zusätzlich einen Freibetrag für die Wohndauer, sodass insgesamt bis zu 80% möglich sind. Die Kapitalgewinnsteuer muss innerhalb von 2 Monaten nach Ende des Monats, in dem die Veräußerung stattgefunden hat, angemeldet und bezahlt werden. Wenn Sie nicht fristgerecht einreichen, fällt ein Zuschlag von 20% für Nichtmeldung sowie ein weiterer Verzugszuschlag an. Deshalb sind eine genaue Berechnung und fristgerechte Abgabe sehr wichtig.

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Detaillierte Analyse der Steuerbefreiungsvoraussetzungen für 1 Haushalt, 1 Wohnung

Die Steuerbefreiung für 1 Haushalt, 1 Wohnung ist der Schlüssel zur Steuerersparnis bei der Kapitalgewinnsteuer. Pr. 2026 müssen drei Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein: ein Veräußerungspreis von KRW 1.2 billion or less, eine Haltedauer von mindestens 2 years or more und eine Wohndauer von mindestens 2 years or more. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, fällt unabhängig davon, ob der Gewinn KRW 1 billion oder KRW 2 billion beträgt, keine Steuer an. Die 2-jährige Haltedauer wird vom Anschaffungsdatum bis zum Veräußerungsdatum berechnet. Wenn Sie eine Wohnung beispielsweise am 2023-03-01 gekauft haben, muss die Veräußerung nach dem 2026-03-01 erfolgen, um die 2-Jahres-Voraussetzung zu erfüllen. Fehlt auch nur ein Tag, entfällt die Steuerbefreiung, daher ist die genaue Datumsberechnung entscheidend. Die 2-jährige Wohndauer meint die tatsächliche Zeit, in der Sie in der Wohnung gewohnt haben. Es muss eine Ummeldung des Wohnsitzes vorliegen, und die tatsächliche Nutzung kann durch Strom-, Gas- und ähnliche Verbrauchsdaten belegt werden. Wenn Sie die Wohnung vermietet und woanders gewohnt haben, wird diese Zeit möglicherweise nicht als Wohndauer anerkannt. Die Grenze von KRW 1.2 billion richtet sich nach dem tatsächlichen Veräußerungspreis. Nicht der Gewinn, sondern der Verkaufspreis über KRW 1.2 billion entscheidet über die Steuerbefreiung. Wenn Sie zum Beispiel für KRW 1.25 billion verkaufen, wird der gesamte Betrag mit Kapitalgewinnsteuer belastet. Daher sollte der Verkaufspreis bei Wohnungen in der Nähe von KRW 1.2 billion sorgfältig festgelegt werden. Auch bei einem vorübergehenden Besitz von 2 Wohnungen kann Steuerfreiheit möglich sein. Wenn Sie eine neue Wohnung kaufen, während Sie die bisherige noch besitzen, und die alte innerhalb von 3 Jahren (in regulierten Gebieten innerhalb von 2 Jahren) verkaufen, kann die Steuerbefreiung gelten. Gründe wie Umzug, Arbeitsplatzwechsel oder Pflege von Angehörigen sind erforderlich, und Sie müssen innerhalb von 1 Jahr nach dem Kauf in die neue Wohnung einziehen.

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Strategien zur Nutzung des langfristigen Haltefreibetrags

Der langfristige Haltefreibetrag ist ein System, das Steuerzahlern mit langer Immobilienhaltedauer Vorteile gewährt. Pr. 2026 beginnt der Freibetrag bei 12% ab 3 Jahren, steigt auf 16% bei 4 Jahren, 20% bei 5 Jahren, 24% bei 6 Jahren, 28% bei 7 Jahren, 32% bei 8 Jahren, 36% bei 9 Jahren und 40% bei 10 Jahren. Bei 15 Jahren oder mehr sind bis zu 50% möglich. Wenn der Veräußerungsgewinn beispielsweise KRW 200 million beträgt und die Immobilie 10 Jahre gehalten wurde, werden 40%, also KRW 80 million, abgezogen, sodass sich die Bemessungsgrundlage auf KRW 120 million verringert. Das kann die Steuer um mehrere Millionen Won senken. Bei 15 Jahren oder mehr würde KRW 100 million abgezogen und die Bemessungsgrundlage weiter auf KRW 100 million sinken. 1 Haushalt, 1 Wohnung kann zudem einen zusätzlichen Freibetrag für die Wohndauer erhalten. Ab 2 Jahren Wohnen wird zusätzlich zum Grundfreibetrag ein wohnzeitabhängiger Freibetrag gewährt. Ab 2 Jahren 8%, ab 3 Jahren 12%, ab 4 Jahren 16% usw., und ab 10 Jahren können bis zu 30% zusätzlich abgezogen werden. Zusammen können Halte- und Wohndauerfreibetrag bis zu 80% betragen. Um den langfristigen Haltefreibetrag optimal zu nutzen, sollten Sie den Verkaufszeitpunkt strategisch wählen. Liegt die Haltedauer bei 2 Jahren und 11 Monaten, lohnt es sich, noch einen Monat zu warten und 3 Jahre vollzumachen. Bei 9 Jahren und 11 Monaten ist es sinnvoll, einen weiteren Monat zu halten und die 10-Jahres-Freibetragssatz zu erhalten. Beachten Sie jedoch, dass für Mehrfachbesitzer in regulierten Gebieten der langfristige Haltefreibetrag entfällt. Wenn Sie 2 Wohnungen oder mehr besitzen und eine Wohnung in einem regulierten Gebiet veräußern, können Sie den Freibetrag nicht nutzen, und der erhöhte Steuersatz greift. Daher benötigen Mehrfachbesitzer eine Strategie zur Reduzierung der Wohnungsanzahl.

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So gehen Sie mit der erhöhten Kapitalgewinnsteuer für Mehrfachbesitzer um

Pr. 2026 gilt die erhöhte Kapitalgewinnsteuer für Mehrfachbesitzer weiterhin. In regulierten Gebieten wird für 2 Wohnungen ein Aufschlag von 20 Prozentpunkten auf den Standardsatz erhoben, für 3 Wohnungen oder mehr 30 Prozentpunkte. Der Höchststeuersatz kann daher 75% erreichen, sodass unter Umständen der Großteil des Veräußerungsgewinns als Steuer abgeführt werden muss. Der erste Weg, die erhöhte Steuer zu vermeiden, besteht darin, zuerst Wohnungen außerhalb regulierter Gebiete zu verkaufen. Wohnungen in nicht regulierten Gebieten unterliegen nicht dem Zuschlag, daher kann es sinnvoll sein, vor dem Verkauf einer Wohnung in einem regulierten Gebiet zunächst andere Wohnungen zu veräußern und so die Anzahl zu reduzieren. Auch die Sonderregel für vorübergehenden Besitz von 2 Wohnungen ist hilfreich. Selbst wenn Sie eine neue Wohnung kaufen, während Sie die alte noch besitzen, können Sie die höhere Steuer vermeiden, wenn Sie die alte innerhalb der Frist verkaufen. In regulierten Gebieten beträgt die Frist 2 Jahre, in nicht regulierten 3 Jahre. Gemeinsames Eigentum von Ehepartnern kann ebenfalls genutzt werden. Wenn Ehemann und Ehefrau jeweils 1 Wohnung besitzen, können sie außerhalb regulierter Gebiete jeweils die Steuerbefreiung für 1 Haushalt, 1 Wohnung erhalten. In regulierten Gebieten werden die Wohnungen jedoch zusammengezählt, daher ist Vorsicht geboten. Geerbte Wohnungen werden für einen bestimmten Zeitraum nicht in die Wohnungsanzahl einbezogen. Wenn Sie eine geerbte Wohnung innerhalb von 5 Jahren veräußern, wird sie getrennt von normalen Wohnungen berechnet. Daher ist es steuerlich vorteilhaft, eine geerbte Wohnung innerhalb von 5 Jahren zu verkaufen. Auch Vorverkaufs- oder Einzugsrechte können zur Wohnungsanzahl zählen. Vorverkaufsrechte in regulierten Gebieten gelten als Wohnung und beeinflussen die Einstufung als Mehrfachbesitzer. Daher sollten Sie den Verkauf Ihrer bestehenden Wohnung sorgfältig planen, wenn Sie ein solches Recht besitzen.

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Abzug notwendiger Kosten zur Senkung der Kapitalgewinnsteuer

Eine der wirksamsten Methoden zur Senkung der Kapitalgewinnsteuer besteht darin, möglichst viele notwendige Kosten abzusetzen. Zu den notwendigen Kosten gehören Erwerbsteuer, Maklergebühr, Notarkosten und Renovierungskosten. Wenn diese Ausgaben ordnungsgemäß belegt werden, verringert sich der Veräußerungsgewinn und damit die Steuer erheblich. Die Erwerbsteuer ist die beim Kauf gezahlte Steuer und ein typisches Beispiel für abzugsfähige notwendige Kosten. Die Erwerbsteuer für eine Wohnung im Wert von KRW 300 million liegt bei etwa KRW 9 million, und wenn sie als notwendige Ausgabe anerkannt wird, sinkt der Veräußerungsgewinn entsprechend. Bewahren Sie die Quittung über die Erwerbsteuer unbedingt auf. Auch Maklergebühren werden anerkannt. Die bei Immobiliengeschäften gezahlte Maklergebühr zählt sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf zu den notwendigen Kosten. Bei einer Wohnung im Wert von KRW 500 million liegt die Maklergebühr typischerweise bei 0.4-0.5%, also etwa 200-KRW 2.5 million, und da sie beim Kauf und Verkauf anfällt, können insgesamt 400-KRW 5 million abgezogen werden. Renovierungskosten können als Anschaffungsaufwand anerkannt werden. Nicht bloß Reparaturen, sondern Arbeiten, die den Wert der Wohnung erhöhen, wie etwa ein zusätzlicher Raum, ein erweitertes Badezimmer oder der Austausch der Heizungsanlage, gelten als notwendige Kosten. Diese müssen durch Rechnungen, Kostenvoranschläge oder Fotos belegt werden; Banküberweisung oder Kartenzahlung ist besser als Barzahlung. Auch Kosten für Räumung, Umzug und unter bestimmten Voraussetzungen Zinsen können als notwendige Kosten anerkannt werden. Räumungskosten zur Beendigung eines Mietverhältnisses, Anwaltskosten und Kosten für die Grundbucheintragung sollten mit Belegen aufbewahrt und bei der Anmeldung eingereicht werden. Zinsen können unter bestimmten Bedingungen ebenfalls anerkannt werden. Für die Anerkennung notwendiger Kosten sind Nachweise unerlässlich. Verträge, Quittungen, Rechnungen und Kontoauszüge sollten systematisch aufbewahrt werden. Bar bezahlte Kosten sind schwerer anzuerkennen, daher sollten Sie möglichst per Überweisung oder Karte zahlen und einen Beleg hinterlassen.

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Verfahren und Fristen für die Meldung der Kapitalgewinnsteuer bei Immobilien

Kapitalgewinnsteuer muss innerhalb von 2 Monaten nach Ende des Monats gemeldet und bezahlt werden, in dem die Immobilie veräußert wurde. Wenn Sie zum Beispiel die Schlusszahlung am 2026-03-15 erhalten haben, müssen Sie bis 2026-05-31 melden. Maßgeblich ist nicht der Tag der Grundbucheintragung, sondern der frühere Zeitpunkt von Schlusszahlung oder Eigentumsübertragung. Die Meldung kann persönlich beim zuständigen Finanzamt oder elektronisch über Hometax erfolgen. Die elektronische Meldung über Hometax ist rund um die Uhr möglich, und die erforderlichen Unterlagen können eingescannt beigefügt werden. In komplexeren Fällen ist die Hilfe eines Steuerberaters sinnvoll; die Gebühr liegt meist bei 30-KRW 1 million. Für die Meldung benötigen Sie die endgültige Kapitalgewinnsteuererklärung, die Berechnung der Kapitalgewinne, Kopien der Kauf- und Verkaufsverträge, die Quittung über die Erwerbsteuer, einen Grundbuchauszug sowie Nachweise zu notwendigen Kosten. Für die Steuerbefreiung als 1 Haushalt, 1 Wohnung sind außerdem eine Meldebescheinigung und ein Auszug über die eingezogenen Haushalte erforderlich. Wenn Sie die Frist versäumen, fällt ein Zuschlag wegen Nichtmeldung an. Er beträgt 20% der berechneten Steuer; bei vorsätzlicher Nichtmeldung kann er bis zu 40% steigen. Zusätzlich kommt bei verspäteter Zahlung ein täglicher Zuschlag von 0.022% hinzu. Wenn Sie eine Steuer von KRW 100 million ein Jahr lang verspätet zahlen, können etwa KRW 8 million an Zuschlägen entstehen. Sie sollten auch den Unterschied zwischen vorläufiger und endgültiger Meldung kennen. Die Meldung innerhalb von 2 Monaten nach Ende des Monats der Veräußerung gilt als vorläufige Meldung und hat zugleich die Wirkung einer endgültigen Meldung. Eine separate endgültige Meldung ist nicht nötig, aber wenn Sie später zusätzliche Kosten oder einen Berechnungsfehler entdecken, können Sie über einen Änderungsantrag korrigieren. Auch Ratenzahlung ist möglich. Übersteigt die zu zahlende Steuer KRW 10 million, können Sie KRW 10 million sofort zahlen und den Rest innerhalb von 2 Monaten in Raten begleichen. Bei Beträgen über KRW 20 million kann die Frist für die Ratenzahlung auf bis zu 45 Tage verlängert werden.

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Kapitalgewinnsteuer auf geerbte oder geschenkte Immobilien

Beim Verkauf von Immobilien, die durch Erbschaft oder Schenkung erworben wurden, gelten andere Regeln als beim normalen Verkauf. Der wichtigste Unterschied betrifft die Berechnung der Anschaffungskosten. Bei geerbten oder geschenkten Immobilien werden nicht die Werte zum Zeitpunkt der Erbschaft oder Schenkung übernommen, sondern der ursprüngliche Anschaffungspreis und das ursprüngliche Anschaffungsdatum des Erblassers oder Schenkers. Wenn Ihr Vater zum Beispiel im Jahr 2000 eine Wohnung für KRW 100 million gekauft hat, Sie diese 2020 erben und 2026 für KRW 500 million verkaufen, beträgt der Veräußerungsgewinn KRW 500 million minus KRW 100 million, also KRW 400 million. Selbst wenn der Wert zum Erbschaftszeitpunkt 2020 bei KRW 300 million lag, bleiben die Anschaffungskosten KRW 100 million. Auch die Haltedauer wird vom Erblasser übernommen. Hat Ihr Vater die Wohnung seit 2000 gehalten, können Sie die Dauer ab 2000 und nicht erst ab dem Erbjahr 2020 anrechnen und so den langfristigen Haltefreibetrag nutzen. Das ergibt eine Haltedauer von 25 Jahren, sodass der maximale Freibetrag von 50% möglich ist. Auch die Steuerbefreiung für 1 Haushalt, 1 Wohnung kann übertragen werden. Wenn der Erblasser die Voraussetzungen erfüllt hatte, kann der Erbe dessen Wohn- und Haltedauer übernehmen und die Steuerbefreiung anwenden. Besitzt der Erbe jedoch bereits eine andere Wohnung, muss die Regel für vorübergehenden Besitz von 2 Wohnungen erfüllt sein. Geerbte Wohnungen zählen bei Veräußerung innerhalb von 5 Jahren nicht zur Wohnungsanzahl. Wenn Sie eine geerbte Wohnung innerhalb von 5 Jahren verkaufen, wird die Kapitalgewinnsteuer getrennt von anderen gehaltenen Wohnungen berechnet. Daher ist es steuerlich vorteilhaft, die geerbte Wohnung innerhalb von 5 Jahren zu verkaufen. Bei geschenkten Wohnungen müssen Sie sowohl Schenkungssteuer als auch Kapitalgewinnsteuer berücksichtigen. Die Schenkungssteuer wird zum Zeitpunkt der Schenkung fällig, und bei der Veräußerung fällt erneut Kapitalgewinnsteuer an, sodass eine doppelte Steuerbelastung entsteht. Daher kann Erbschaft oder Verkauf günstiger sein als eine Schenkung, und die Beratung durch einen Steuerexperten ist ratsam.

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Praxisbeispiel zur Berechnung der Kapitalgewinnsteuer bei Immobilien

Sehen wir uns die Berechnung anhand eines echten Beispiels an. Herr A kaufte im März 2020 eine Wohnung in Gangnam-gu, Seoul für KRW 500 million und verkaufte sie im Juni 2026 für KRW 800 million. Die Haltedauer beträgt 5 Jahre, die Wohndauer 5 Jahre, und er ist 1 Haushalt, 1 Wohnung. Zuerst werden die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit geprüft. Die Mindesthaltedauer von 2 Jahren und die Wohndauer von 2 Jahren sind erfüllt, aber der Veräußerungspreis liegt außerhalb der Grenze von KRW 1.2 billion or less, daher kann die Steuerbefreiung nicht angewendet werden. Es muss also normale Kapitalgewinnsteuer gezahlt werden. Der Veräußerungsgewinn beträgt KRW 800 million - KRW 500 million = KRW 300 million. Davon werden notwendige Kosten in Höhe von insgesamt KRW 24.2 million abgezogen, bestehend aus Erwerbsteuer von KRW 14 million, Maklergebühr beim Kauf von KRW 2 million, Maklergebühr beim Verkauf von KRW 3.2 million und Renovierungskosten von KRW 5 million. Der tatsächliche Veräußerungsgewinn beträgt damit KRW 275.8 million. Nun wird der langfristige Haltefreibetrag angewendet. Bei 5 Jahren Haltedauer beträgt der Abzug 20%, also KRW 275.8 million × 20% = KRW 55.16 million. Die Steuerbemessungsgrundlage liegt damit bei KRW 220.64 million. Die Kapitalgewinnsteuer berechnet sich wie folgt: Bis KRW 14 million 6% = KRW 840,000, für den Teil über KRW 14 million bis KRW 50 million 15% = KRW 5.4 million, über KRW 50 million bis KRW 88 million 24% = KRW 9.12 million, über KRW 88 million bis KRW 150 million 35% = KRW 21.7 million, und über KRW 150 million bis KRW 70.64 million 38% = KRW 26.84 million. Zusammen ergibt das KRW 63.9 million. Mit 10% lokaler Einkommensteuer beträgt die endgültige Zahlung KRW 63.9 million × 1.1 = KRW 70.29 million. A erhielt zwar KRW 800 million, aber der tatsächliche Nettogewinn beträgt KRW 800 million - KRW 500 million (Anschaffungskosten) - KRW 70.29 million (Steuer) - KRW 24.2 million (notwendige Kosten) = etwa KRW 205.51 million. Wäre A für KRW 1.2 billion or less verkauft worden, hätte die Steuerbefreiung gegolten und etwa KRW 70 million an Steuern wären gespart worden. Wenn der Verkaufspreis also nahe bei KRW 1.2 billion liegt, kann eine Preissteuerung große Vorteile bringen.

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10 Strategien zur Steuerersparnis bei Kapitalgewinnen

Erstens: Nutzen Sie die Steuerbefreiung für 1 Haushalt, 1 Wohnung maximal aus. Wenn Sie die Voraussetzungen von KRW 1.2 billion or less, 2 years Haltedauer und 2 years Wohndauer erfüllen, können Sie Millionen von Won an Steuern sparen. Entscheidend ist, den Verkaufszeitpunkt so zu wählen, dass beide Fristen erfüllt sind. Zweitens: Planen Sie den Verkauf so, dass Sie den langfristigen Haltefreibetrag erhalten. Wenn Ihre Haltedauer bei 2 Jahren und 11 Monaten liegt, lohnt es sich, noch einen Monat zu warten und 3 Jahre zu erreichen, um 12% Freibetrag zu erhalten. Besonders bei 9 Jahren und 11 Monaten ist es sinnvoll, einen Monat länger zu halten, um den 10-Jahres-Freibetrag von 40% zu bekommen. Drittens: Sammeln Sie alle notwendigen Kosten vollständig. Bewahren Sie Quittungen für Erwerbsteuer, Maklergebühr, Notarkosten und Renovierungskosten auf und hinterlassen Sie Belege durch Überweisung oder Kartenzahlung. Bargeldzahlungen werden als notwendige Kosten nur schwer anerkannt. Viertens: Nutzen Sie die Sonderregel für vorübergehenden Besitz von 2 Wohnungen. Wenn Sie wegen Umzug oder Arbeitsplatzwechsel eine neue Wohnung kaufen, können Sie die Steuerfreiheit behalten, wenn Sie die alte Wohnung innerhalb der Frist verkaufen. In regulierten Gebieten gilt 2 Jahre, in nicht regulierten 3 Jahre. Fünftens: Nutzen Sie gemeinsames Eigentum von Ehepartnern strategisch. Wenn Ehepartner jeweils 1 Wohnung besitzen, können sie außerhalb regulierter Gebiete jeweils die Steuerfreiheit erhalten. Dabei sollten jedoch Schenkungssteuer und Erwerbsteuer sorgfältig berücksichtigt werden. Sechstens: Veräußern Sie geerbte Wohnungen innerhalb von 5 Jahren. Wenn Sie eine geerbte Wohnung innerhalb von 5 Jahren verkaufen, wird sie getrennt von normalen Wohnungen berechnet, sodass Sie die höhere Steuer vermeiden können. Für Mehrfachbesitzer ist das besonders vorteilhaft. Siebtens: Verkaufen Sie zuerst Wohnungen in nicht regulierten Gebieten. Wenn Mehrfachbesitzer eine Wohnung in einem regulierten Gebiet veräußern, greift die höhere Steuer. Daher ist es sinnvoll, zuerst die Wohnungsanzahl durch Verkauf in nicht regulierten Gebieten zu verringern. Achtens: Seien Sie vorsichtig beim Besitz von Vorverkaufsrechten und Einzugsrechten. Vorverkaufsrechte in regulierten Gebieten gelten als Wohnung und beeinflussen die Mehrfachbesitz-Bewertung. Wenn Sie den Verkauf einer bestehenden Wohnung planen, sollten Sie den Erwerb solcher Rechte sorgfältig abwägen. Neuntens: Holen Sie sich Hilfe von einem Steuerberater. Die komplexen Steuergesetze und verschiedenen Abzugs- und Befreiungsvorschriften sind schwer vollständig zu überblicken. Wenn es um Millionen von Won geht, ist ein Steuerberaterhonorar von 30-KRW 1 million oft gut investiertes Geld. Zehntens: Halten Sie die Fristen unbedingt ein. Der Zuschlag von 20% für Nichtmeldung und Verzugszuschläge können genauso belastend sein wie die eigentliche Steuer. Sie müssen innerhalb von 2 Monaten nach Ende des Monats melden und zahlen, in dem die Veräußerung stattgefunden hat.

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Häufig gestellte Fragen

Wann ist 1 Haushalt, 1 Wohnung steuerfrei?
Pr. 2026 ist die Kapitalgewinnsteuer steuerfrei, wenn Sie eine Wohnung mit einem Veräußerungspreis von KRW 1.2 billion or less mindestens 2 years or more gehalten und 2 years or more bewohnt haben. Alle drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
Wie hoch ist der langfristige Haltefreibetrag?
Er beginnt ab 3 Jahren mit 12% und steigt jedes Jahr an; ab 10 Jahren sind es 40% und ab 15 Jahren bis zu 50%. Für 1 Haushalt, 1 Wohnung kann der Wohndauerfreibetrag zusätzlich eingerechnet werden, sodass bis zu 80% möglich sind.
Ist die lokale Einkommensteuer im Ergebnis enthalten?
Ja. Dieser Rechner zeigt die endgültige geschätzte Steuer, indem er auf die mit progressivem Satz berechnete Kapitalgewinnsteuer 10% lokale Einkommensteuer aufschlägt.