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📊 Aktien-Kapitalertragsteuer-Rechner

※ Basierend auf 2026

Berechnet automatisch die Kapitalertragsteuer aus Aktienveräußerungen - für inländische börsennotierte und nicht börsennotierte Aktien sowie Auslandsaktien, für Groß- und Kleinaktionäre.

Nettogewinn (nach Steuern)
Kapitalgewinn Steuerbemessungsgrundlage Steuersatz Kapitalertragsteuer Lokale Einkommensteuer Gesamtbetrag

RATGEBER

Infos zur Aktien-Kapitalertragsteuer

01

Was ist die Aktien-Kapitalertragsteuer?

Die Aktien-Kapitalertragsteuer wird auf den Gewinn aus dem Verkauf von Aktien erhoben. Kapitalgewinn = Veräußerungspreis - Anschaffungspreis, und ob bzw. wie er besteuert wird, hängt davon ab, ob Sie Groß- oder Kleinaktionär sind. Bei börsennotierten Unternehmen gilt als Großaktionär eine Beteiligung von 1% (KOSPI) / 2% (KOSDAQ) / 4% (KONEX) oder ein Marktwert von 5 Mrd. KRW je Aktie; darunter liegt ein Kleinaktionär. Wenn Sie Aktien für 100 Mio. KRW kaufen und für 150 Mio. KRW verkaufen, beträgt der Gewinn 50 Mio. KRW. Ein Großaktionär muss darauf Steuern zahlen, ein Kleinaktionär (nur börsennotierte Aktien) ist befreit.

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Steuer für Großaktionäre (börsennotierte Aktien, 20% bis 300 Mio. / 25% darüber)

Wenn ein Großaktionär börsennotierte Aktien veräußert, wird die Steuerbemessungsgrundlage bis 300 Mio. KRW mit 20% (22% inkl. lokaler Steuer) und der darüber hinausgehende Teil mit 25% (27,5% inkl. lokaler Steuer) besteuert. Vor Anwendung der Tarifstufen wird ein Grundfreibetrag von 2,5 Mio. KRW abgezogen. Bei einer Steuerbemessungsgrundlage von 50 Mio. KRW fällt der gesamte Betrag in die 20%-Stufe: Steuer = 10 Mio. KRW, lokale Steuer 1 Mio. KRW, gesamt 11 Mio. KRW. Bei einer Basis von 500 Mio. KRW: 300 Mio. × 20% + 200 Mio. × 25% = 110 Mio. KRW. Hält jedoch ein Großaktionär eines nicht-KMU die Aktien weniger als 1 Jahr, gilt stattdessen pauschal 30% (33% inkl. lokaler Steuer). Der Status als Großaktionär wird zum Ende des Geschäftsjahres beurteilt, einschließlich der Anteile verbundener Personen.

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Kapitalertragsteuer auf nicht börsennotierte Aktien (für alle Aktionäre steuerpflichtig)

Nicht börsennotierte Aktien werden unabhängig von der Aktionärsgröße besteuert. Ein Kleinaktionär zahlt 10% (11% mit lokaler Steuer) auf KMU-Aktien und 20% (22% mit lokaler Steuer) auf Aktien allgemeiner Kapitalgesellschaften. Ein Großaktionär bei nicht börsennotierten Aktien folgt denselben progressiven Stufen 20%/25% wie bei börsennotierten Aktien (30% pauschal, wenn kein KMU und Haltedauer unter 1 Jahr). Bei einer Haltedauer von 3+ Jahren gibt es einen Langzeithaltedauer-Abzug von bis zu 30% (3 Jahre 10%, 4 Jahre 20%, 5+ Jahre 30%). Für eine 5 Jahre gehaltene nicht börsennotierte KMU-Aktie mit einem Gewinn von 100 Mio. KRW bleibt nach einem Abzug von 30 Mio. KRW eine Steuerbemessungsgrundlage von 67,5 Mio. KRW und eine Steuer von 6,75 Mio. KRW (10%).

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Kapitalertragsteuer auf Auslandsaktien (22%, separater jährlicher Freibetrag von 2,5 Mio. KRW)

Gewinne aus börsennotierten Auslandsaktien (USA, Hongkong usw.) haben einen eigenen jährlichen Grundfreibetrag von 2,5 Mio. KRW, getrennt von inländischen Aktien, danach gilt ein pauschaler Satz von 22% (20% Einkommensteuer + 2% lokale Steuer) - gleich für Groß- und Kleinaktionäre. Koreanische Broker behalten diese Steuer nicht automatisch ein, daher müssen Sie sie im Mai im Rahmen der umfassenden Einkommensteuererklärung selbst angeben. Bei einem Gewinn von 30 Mio. KRW beträgt die Steuerbemessungsgrundlage 27,5 Mio. KRW und die Steuer 6,05 Mio. KRW (27,5 Mio. × 22%). Die KRW-Umrechnung erfolgt zum Devisen-Referenzkurs des Erfüllungstags; Währungsgewinne werden nicht separat besteuert, sondern sind im in KRW umgerechneten Gewinn enthalten.

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Berechnung von Gewinn und Abzügen

Kapitalgewinn = Veräußerungspreis - (Anschaffungspreis + notwendige Ausgaben). Zu den notwendigen Ausgaben gehören Wertpapiertransaktionssteuer und Maklergebühren. Der Grundfreibetrag beträgt 2,5 Mio. KRW pro Jahr (getrennt für inländische und Auslandsaktien), und der Langzeithaltedauer-Abzug erreicht bei nicht börsennotierten Aktien nach 3 Jahren 30%. Kleinaktionäre sind bei börsennotierten Aktien befreit, aber bei nicht börsennotierten Aktien steuerpflichtig. Dieser Rechner basiert auf dem koreanischen Steuerrecht.

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Häufig gestellte Fragen

Müssen Kleinaktionäre Kapitalertragsteuer zahlen?
Bei börsennotierten Aktien sind Kleinaktionäre befreit. Nicht börsennotierte Aktien werden unabhängig von der Aktionärsgröße besteuert - 10% bei KMU-Aktien, 20% bei allgemeinen Kapitalgesellschaften.
Wie hoch ist die Großaktionärsgrenze?
Stand 2026: 1% (KOSPI) / 2% (KOSDAQ) / 4% (KONEX) Beteiligung oder 5 Mrd. KRW Marktwert je Aktie. Großaktionäre zahlen 20% bis zu einer Steuerbemessungsgrundlage von 300 Mio. KRW und 25% darüber; Aktien von Nicht-KMU, die unter 1 Jahr gehalten werden, werden pauschal mit 30% besteuert.
Kann dieser Rechner Auslandsaktien behandeln?
Ja - wechseln Sie in den Auslandsmodus für einen jährlichen Freibetrag von 2,5 Mio. KRW und einen pauschalen Satz von 22% (einschl. lokaler Steuer), getrennt vom inländischen Freibetrag. Eine Selbstveranlagung im Mai ist erforderlich.
Wie funktioniert der Langzeithaltedauer-Abzug?
Nicht börsennotierte Aktien ab 3 Jahren Haltedauer sind berechtigt: 10% bei 3 Jahren, 20% bei 4 Jahren und 30% ab 5 Jahren vom Kapitalgewinn.