📌 Artikel 60 des koreanischen Arbeitsstandardsgesetzes
• 15 Tage bezahlter Urlaub nach 1 Jahr mit 80 % oder mehr Anwesenheit
• Weniger als 1 Jahr: 1 Urlaubstag pro Monat bei vollständiger Anwesenheit
• Ab 3 Jahren: +1 Tag alle 2 Jahre nach dem ersten Jahr
• Maximal 25 Tage (ab dem 3. Jahr, +1 Tag alle 2 Jahre)
⚠️ Hinweise
• Urlaub wird jährlich angesammelt und verfällt, wenn er nicht genutzt wird
• Unternehmensrichtlinien können abweichen, prüfen Sie Ihre Betriebsordnung
• Mutterschaftsurlaub und Elternurlaub zählen als Anwesenheit
📅 Urlaubsrechner
Berechnen Sie die jährlichen bezahlten Urlaubstage nach koreanischem Arbeitsrecht. 15 Tage für 1 Jahr Beschäftigung, plus 1 Tag alle 2 Jahre ab 3 Jahren.
Was ist bezahlter Jahresurlaub?
Bezahlter Jahresurlaub ist ein bezahlter Erholungsurlaub, der Arbeitnehmern nach Artikel 60 des koreanischen Arbeitsstandardsgesetzes garantiert wird. Arbeitnehmer mit 80 % oder mehr Anwesenheit innerhalb eines Jahres erwerben 15 Tage bezahlten Urlaub. Arbeitnehmer mit weniger als einem Jahr Beschäftigung erwerben 1 Tag bezahlten Urlaub pro Monat vollständiger Anwesenheit, bis zu 11 Tagen. Jahresurlaub ist ein gesetzliches Recht zum Schutz des Erholungsanspruchs von Arbeitnehmern, und Arbeitgeber sind verpflichtet, ihn zu gewähren.
Urlaubstage nach Betriebszugehörigkeit
Nach 1 Jahr Beschäftigung werden 15 Tage als Basisurlaub angesammelt. Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von 3 oder mehr Jahren kommt ab dem zweiten Jahr alle 2 Jahre 1 zusätzlicher Tag hinzu, bis zu maximal 25 Tagen. Beispielsweise ergeben das 3. Jahr 16 Tage, das 5. Jahr 17 Tage und das 21. Jahr und darüber hinaus 25 Tage. Das System für Zusatzurlaub berücksichtigt die Betriebszugehörigkeit und gibt langjährigen Beschäftigten mehr Erholungszeit.
Urlaub nutzen und verfällt
Jahresurlaub wird jährlich angesammelt und kann innerhalb eines Jahres ab dem Ansammlungsdatum genutzt werden. Nicht genutzter Urlaub verfällt in der Regel, aber wenn der Arbeitgeber keine Maßnahmen zur Urlaubsnahme ergreift, muss für den nicht genutzten Urlaub eine Urlaubsabgeltung gezahlt werden. Mutterschaftsurlaub, Elternurlaub sowie Urlaub wegen Arbeitsunfall oder Krankheit gelten als Anwesenheit und werden bei der Urlaubsberechnung berücksichtigt. Die genaue Umsetzung kann je nach Betriebsordnung des Unternehmens abweichen, daher unbedingt prüfen.