📌 Arbeitsrecht Artikel 55
• Arbeitgeber müssen Beschäftigten, die ihre vereinbarten Arbeitstage in einer Woche vollständig leisten, im Schnitt mindestens einen bezahlten Ruhetag pro Woche gewähren
• Wochenfeiertagsvergütung = (Wochenarbeitszeit ÷ 40 Stunden) × 8 Stunden × Stundenlohn
• Eine Woche umfasst 7 Tage einschließlich der Ruhetage
• Anspruch besteht nur bei mindestens 15 Wochenarbeitsstunden (darunter setzt dieser Rechner automatisch 0 KRW an und zeigt den Grund an)
• Der Mindeststundenlohn 2026 beträgt 10,320 KRW; liegt der eingegebene Stundenlohn darunter, erscheint eine Warnung
• Beschäftigte in der Probezeit können innerhalb der ersten 3 Monate 90% des Stundenlohns erhalten (Ausnahmen gelten etwa bei Vertragslaufzeiten unter 1 Jahr)
💡 Rechenbeispiel
• Stundenlohn 10,000 KRW, 40 Stunden pro Woche
• Wochenfeiertagsvergütung = (40 ÷ 40) × 8 × 10,000 = 80,000 KRW
• Wochenlohn = 400,000 KRW + 80,000 KRW = 480,000 KRW
⚠️ Hinweise
• Bei Fehlzeiten, Zuspätkommen oder frühem Gehen unter der Woche kann kein Anspruch auf Wochenfeiertagsvergütung entstehen
• Auch Teilzeitkräfte können bei erfüllten Voraussetzungen Anspruch haben
• Im Monatsgehalt von Angestellten mit Festgehalt ist die Wochenfeiertagsvergütung häufig bereits enthalten
💰 Rechner für die Wochenfeiertagsvergütung
Berechnet die Wochenfeiertagsvergütung, die Beschäftigten nach dem Arbeitsrecht gezahlt wird, wenn sie ihre vereinbarten Arbeitstage in einer Woche vollständig leisten.
Hinweise zur Wochenfeiertagsvergütung
Was ist die Wochenfeiertagsvergütung?
Die Wochenfeiertagsvergütung ist ein bezahlter Ruhetagszuschlag, der nach Artikel 55 des Arbeitsrechts an Beschäftigte gezahlt wird, die ihre vereinbarten Arbeitstage in einer Woche vollständig leisten. Arbeitgeber müssen Beschäftigten im Schnitt mindestens einen bezahlten Ruhetag pro Woche gewähren, und das Entgelt für diesen Ruhetag ist die Wochenfeiertagsvergütung. Da damit auch Tage vergütet werden, an denen tatsächlich nicht gearbeitet wird, gilt sie nicht nur für Festangestellte, sondern bei erfüllten Voraussetzungen ebenso für Minijobber und Teilzeitkräfte.
Wie wird die Wochenfeiertagsvergütung berechnet?
Die Wochenfeiertagsvergütung wird mit der Formel (Wochenarbeitszeit ÷ 40 Stunden) × 8 Stunden × Stundenlohn berechnet. Wenn Sie zum Beispiel 40 Stunden pro Woche zu einem Stundenlohn von 10,000 KRW arbeiten, beträgt die Wochenfeiertagsvergütung (40 ÷ 40) × 8 × 10,000 = 80,000 KRW. In diesem Fall ergibt sich aus dem tatsächlichen Arbeitslohn von 400,000 KRW plus 80,000 KRW Wochenfeiertagsvergütung ein Wochenlohn von 480,000 KRW. Für die Umrechnung in ein Monatsgehalt wird ein Monat im Schnitt mit 4.345 Wochen angesetzt und der Wochenlohn mit 4.345 multipliziert.
Voraussetzungen für die Zahlung
Für einen Anspruch auf Wochenfeiertagsvergütung müssen alle drei Bedingungen erfüllt sein. Erstens muss die vertragliche Wochenarbeitszeit mindestens 15 Stunden betragen. Zweitens müssen alle im Arbeitsvertrag festgelegten Arbeitstage vollständig geleistet werden. Drittens muss auch für die folgende Woche Arbeit vorgesehen sein. Sehr kurzfristig Beschäftigte mit weniger als 15 Wochenstunden sind vom Anspruch ausgeschlossen.
Wichtige Hinweise
Bei Fehlzeiten, Zuspätkommen oder frühem Gehen unter der Woche kann die Voraussetzung der vollständigen Leistung nicht erfüllt sein, sodass kein Anspruch auf Wochenfeiertagsvergütung entsteht. Zuspätkommen und frühes Gehen werden jedoch in der Regel nicht als Fehlzeit gewertet; je nach Betriebsregelung kann es Unterschiede geben, daher sollten Sie den Arbeitsvertrag prüfen. Außerdem ist in vielen Monatsgehältern die Wochenfeiertagsvergütung bereits enthalten. Prüfen Sie daher zuerst die Gehaltsbestandteile, bevor Sie eine zusätzliche Zahlung verlangen.
Mindestlohn 2026, Probezeit und Nettobetrag
Der Mindeststundenlohn 2026 beträgt 10,320 KRW. Liegt der eingegebene Stundenlohn darunter, warnt der Rechner vor einem möglichen Verstoß gegen das Mindestlohngesetz. Beschäftigte in der Probezeit können nur bei einer Vertragslaufzeit von mindestens 1 Jahr innerhalb der ersten 3 Monate 90% des Stundenlohns erhalten (ausgenommen sind einige Tätigkeiten wie einfache Hilfsarbeiten); dies lässt sich mit der Option "Probezeit 90%" in diesem Rechner abbilden. Mit der Option "Nettobetrag anzeigen" können Sie außerdem den voraussichtlichen Nettobetrag in drei Varianten näherungsweise prüfen: kein Abzug (Brutto), grob geschätzte 4 Versicherungsabzüge oder 3,3% Quellensteuer für Freiberufler (die groben 4 Versicherungsabzüge basieren auf dem Arbeitnehmeranteil für Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung; der tatsächliche Abzug kann je nach Betrieb und persönlicher Situation abweichen).