📌 So wird die Einkommensteuer für Tagesarbeiter berechnet
• Arbeitseinkommensabzug: Vom Tageslohn werden zunächst 150.000 Won abgezogen
• Einkommensteuer = (Tageslohn − 150.000 Won) × 6 % × (1 − 55 %) = (Tageslohn − 150.000 Won) × 2,7 %
• Lokale Einkommensteuer = Einkommensteuer × 10 %
• Liegt der Tageslohn bei 150.000 Won oder weniger, ist der steuerpflichtige Betrag 0 Won und es fällt keine Steuer an
💡 Kleinbetragsregelung
• Nach Artikel 86 des Einkommensteuergesetzes wird keine Quellensteuer erhoben, wenn die einbehaltene Steuer (basierend auf der staatlichen Einkommensteuer) unter 1.000 Won liegt
• Nach der obigen Formel liegt die Einkommensteuer bei einem Tageslohn von etwa 187.000 Won bei 999 Won und fällt damit unter die Kleinbetragsregelung
• Solange der Tageslohn 187.000 Won nicht übersteigt, beträgt die tatsächlich einbehaltene Steuer praktisch 0 Won
🏗️ Gilt auch für Bau-Tagesarbeiter
• Auch Tagesarbeiter auf Baustellen unterliegen derselben Formel ohne besondere Steuervergünstigung (Arbeitseinkommensabzug 150.000 Won, Steuersatz 6 %, Steuergutschrift 55 %)
• Die Anwendung der vier Sozialversicherungen wie Renten- und Krankenversicherung wird jedoch getrennt von der Einkommensteuer beurteilt, anhand der Kriterien für die monatlichen Arbeitstage oder Arbeitsstunden
⚠️ Hinweis
• Dieser Rechner dient nur als Referenz; je nach tatsächlicher Quellensteuerbescheinigung und Rundung auf volle Won können Abweichungen auftreten
• Einkünfte aus Tagesarbeit werden getrennt besteuert; die Steuerpflicht ist mit der Quellensteuer erfüllt, eine zusätzliche Veranlagung zur Einkommensteuer ist nicht erforderlich
• Quelle: Einkommensteuergesetz Artikel 47 und 129, Informationsmaterial des National Tax Service zu Einkünften aus Tagesarbeit
🏗️ Einkommensteuerrechner für Tagesarbeiter
Berechnet die einbehaltene Einkommensteuer für Tagesarbeiter (einschließlich Bau-Tagesarbeiter). Vom Tageslohn werden zunächst 150.000 Won als Arbeitseinkommensabzug abgezogen; anschließend werden ein Steuersatz von 6 % und eine Steuergutschrift von 55 % berücksichtigt. Außerdem können Sie die monatliche Gesamtsumme der einbehaltenen Steuer nach Arbeitstagen sehen.
⚠️ Anwendung der Kleinbetragsregelung: Wenn die Einkommensteuer (staatliche Steuer) unter 1.000 Won liegt, werden Einkommensteuer und lokale Einkommensteuer nicht erhoben. (Bis etwa 187.000 Won Tageslohn praktisch 0 Won)
| Bruttozahlung pro Monat | — |
| Gesamte einbehaltene Steuer pro Monat | — |
| Gesamtnetto pro Monat | — |
Hinweise zur Berechnung der Einkommensteuer für Tagesarbeiter
Tagesarbeiter-Einkommensteuer: Warum werden zuerst 150.000 Won abgezogen?
Für Tagesarbeiter wird als Arbeitseinkommensabzug zunächst 150.000 Won pro Tag angesetzt. Das bedeutet, dass Einkünfte mit dem Charakter des grundlegenden Lebensunterhalts von Tagesarbeitern nicht besteuert werden. Liegt der Tageslohn bei 150.000 Won oder darunter, ist der steuerpflichtige Betrag von vornherein 0 Won, sodass keinerlei Steuer entsteht. Nur der Betrag über 150.000 Won unterliegt einem Steuersatz von 6 %; anschließend wird noch eine Steuergutschrift von 55 % angewendet, wodurch der effektive Steuersatz auf 2,7 % sinkt.
Warum die Steuer bis in den Bereich von 180.000 Won beim Tageslohn 0 Won beträgt
Das Einkommensteuergesetz schreibt vor, dass Beträge unter 1.000 Won nicht einbehalten werden (Kleinbetragsregelung). Wendet man die Formel für die Tagesarbeiter-Einkommensteuer (Tageslohn−150.000 Won)×2,7 % an, ergibt sich bei einem Tageslohn von etwa 187.000 Won eine Einkommensteuer von genau 999 Won, womit die Kleinbetragsregelung greift. Solange der Tageslohn 187.000 Won nicht überschreitet, wird daher tatsächlich keine Steuer einbehalten.
Steuerunterschiede zwischen Bau-Tagesarbeitern und normalen Tagesarbeitern
Auch Bau-Tagesarbeiter unterliegen steuerlich derselben Formel für die Einkommensteuer von Tagesarbeitern wie normale Tagesarbeiter (Arbeitseinkommensabzug 150.000 Won, Steuersatz 6 %, Steuergutschrift 55 %). Da in der Baubranche oft an mehreren Einsatzorten gearbeitet wird, wird der Tageslohn jedoch je Baustelle bzw. Einsatzort separat berechnet. Ob die vier Sozialversicherungen gelten, insbesondere Arbeitslosen- und Unfallversicherung, wird nach anderen Kriterien als der Einkommensteuer beurteilt, etwa nach monatlichen Arbeitstagen und Arbeitsstunden.