Grundkonzept und Bestandteile der Immobilien-Registrierungskosten
Immobilien-Registrierungskosten umfassen alle Ausgaben, die erforderlich sind, um das Eigentum an einer Immobilie rechtmäßig zu übertragen. Im Jahr 2026 bestehen die Hauptbestandteile aus Stempelsteuer, Registrierungsgebühren (an das Gericht zu zahlen) und Anwaltskosten. Für eine Wohnung im Wert von 300 million won liegen die gesamten Registrierungskosten bei etwa 1-1.5 million won. Die Stempelsteuer ist die Steuer, die den auf den Registrierungsantrag angebrachten Steuermarken entspricht. Sie variiert je nach Immobilienwert: 70,000 won unter 100 million won, 150,000 won bei 100-500 million won, 350,000 won bei 500 million-1 billion won und 500,000 won über 1 billion won. Im Jahr 2026 wurde das Stempelsteuergesetz überarbeitet, wodurch die Belastung gegenüber früher gesunken ist. Registrierungsgebühren sind Kosten, die an das Gericht gezahlt werden und 0.2% des Immobilienwerts betragen. Eine Wohnung im Wert von 300 million won kostet 600,000 won, 500 million won kosten 1 million won und 1 billion won kosten 2 million won. Diese Kosten sind gesetzlich vorgeschrieben und daher unabhängig davon identisch, welche Kanzlei Sie beauftragen. Anwaltskosten sind Gebühren für Anwälte, die die Registrierungsarbeit übernehmen. Sie sind nicht gesetzlich vorgeschrieben und variieren je nach Anwalt zwischen 300,000 und 1 million won, abhängig von Region und Kanzlei. In der Regel führen höhere Immobilienwerte zu höheren Gebühren.