Unterschiede bei der Einkommensteuer in Peking, Shanghai, Guangzhou und Shenzhen: Vergleich von Sozialversicherungs-Bemessungsgrundlagen und effektiver Steuerlast
Der Einkommensteuersatz ist landesweit einheitlich, aber die tatsächliche Steuerlast unterscheidet sich, weil sich die Bemessungsgrundlagen und Sätze für die fünf Versicherungen und den Wohnungsfonds je nach Stadt unterscheiden. Peking: Rente 8% + Krankenversicherung 2% + Arbeitslosenversicherung 0.2% + Wohnungsfonds 5-12%, bei einem Monatsgehalt von 20000 Yuan liegt das Minimum für die fünf Versicherungen und den Wohnungsfonds bei ca. 3000 Yuan; Shanghai: Rente 8% + Krankenversicherung 2% + Arbeitslosenversicherung 0.5% + Wohnungsfonds 7%, ca. 3500 Yuan; Shenzhen ca. 2800 Yuan; Guangzhou ca. 3000 Yuan. Bei einem Monatsgehalt von 30000 Yuan gilt in Peking: fünf Versicherungen und Wohnungsfonds 4500 Yuan, Sonderzusatzabzüge 3000 Yuan, zu versteuerndes Einkommen 17500 Yuan/Monat, 210000 Yuan/Jahr, bei 20% Steuersatz ca. 25800 Yuan Steuer pro Jahr, Nettogehalt ca. 24600 Yuan/Monat; in Shenzhen fünf Versicherungen und Wohnungsfonds 4200 Yuan, zu versteuerndes Einkommen 17800 Yuan/Monat, ca. 26400 Yuan pro Jahr. In neuen Städten der ersten Reihe wie Hangzhou und Chengdu ist die Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherung relativ niedriger, sodass bei gleichem Bruttoeinkommen mehr netto bleibt.