Was ist die Schenkungssteuer?
Die Schenkungssteuer wird erhoben, wenn Vermögen von einer anderen Person unentgeltlich erworben wird. Eine Schenkung umfasst nicht nur rechtliche Handlungen wie Verträge, Testamente und Trusts, sondern jeden Fall, in dem Vermögen tatsächlich kostenlos übertragen wird. Wenn beispielsweise ein Elternteil einem Kind 300M KRW schenkt, wird der Freibetrag für lineale Nachfahren von 50M KRW abgezogen, sodass eine steuerpflichtige Bemessungsgrundlage von 250M KRW entsteht, auf die progressive Steuersätze angewendet werden. Der Empfänger zahlt die Schenkungssteuer und muss innerhalb von 3 Monaten ab Ende des Monats der Schenkung erklären und zahlen. Bei Nichtabgabe fällt ein Verspätungszuschlag von 20% und ein Säumniszuschlag von 10.95%/Jahr an.