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💼 Rechner für die Abgeltung von Beamtenurlaub

Berechnen Sie die Abgeltung für nicht genommenen Jahresurlaub von Beamten. Monatsgehalt und nicht genommene Urlaubstage eingeben.

Urlaubsabgeltung
Monatsgehalt
Tageslohn
Gesamte Abgeltungstage
Berechnungsdetails
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    Informationen zur Urlaubsabgeltung

    📌 System zur Abgeltung von Beamtenurlaub • Beamte erhalten eine Abgeltung für nicht genommenen Jahresurlaub • Abgeltung = Tageslohn × Nicht genommene Tage × Abgeltungssatz • Tageslohn = Monatsgehalt ÷ 30 Tage • Der Abgeltungssatz beträgt in der Regel 100% 💡 Berechtigte Fälle • Urlaub, der innerhalb des Förderzeitraums nicht genutzt wurde • Urlaub, der wegen Dienstpflichten oder Arbeitsumständen nicht genutzt werden konnte • Nicht genommener Urlaub bei Ruhestand (max. 20 Tage) ⚠️ Hinweise • Nicht jeder nicht genommene Urlaub wird abgegolten • Prüfen Sie die Urlaubsregelungen Ihrer Organisation • Die tatsächliche Abgeltung kann je nach Organisation variieren • Dieser Rechner dient nur als Orientierung - für den genauen Betrag bitte die Personalabteilung fragen

    Häufig gestellte Fragen

    Wie wird die Urlaubsabgeltung berechnet?
    Abgeltung = Tageslohn × Nicht genommene Tage × Abgeltungssatz. Der Tageslohn ergibt sich aus Monatsgehalt ÷ 30 Tage, und der Abgeltungssatz beträgt in der Regel 100%.
    Wird jeder nicht genommene Urlaub abgegolten?
    Nein. Nur Urlaub, der bestimmte Bedingungen erfüllt (z. B. nicht innerhalb des Förderzeitraums genommen wurde), wird abgegolten, und das kann je nach Organisation variieren.