Informationen zur Urlaubsabgeltung
📌 System zur Abgeltung von Beamtenurlaub • Beamte erhalten eine Abgeltung für nicht genommenen Jahresurlaub • Abgeltung = Tageslohn × Nicht genommene Tage × Abgeltungssatz • Tageslohn = Monatsgehalt ÷ 30 Tage • Der Abgeltungssatz beträgt in der Regel 100% 💡 Berechtigte Fälle • Urlaub, der innerhalb des Förderzeitraums nicht genutzt wurde • Urlaub, der wegen Dienstpflichten oder Arbeitsumständen nicht genutzt werden konnte • Nicht genommener Urlaub bei Ruhestand (max. 20 Tage) ⚠️ Hinweise • Nicht jeder nicht genommene Urlaub wird abgegolten • Prüfen Sie die Urlaubsregelungen Ihrer Organisation • Die tatsächliche Abgeltung kann je nach Organisation variieren • Dieser Rechner dient nur als Orientierung - für den genauen Betrag bitte die Personalabteilung fragen