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Das 180-Tage-Fenster verschiebt sich jeden Tag
Die Schengen-Regel 90/180 ist kein fester Halbjahreszeitraum; jeder Tag blickt auf die vorherigen 180 Tage zurück.
Geben Sie Aufenthaltszeiträume ein und schätzen Sie die genutzten Tage im rollierenden 180-Tage-Fenster.
Dies ist keine Rechts- oder Visaberatung. Prüfen Sie die offiziellen EU-/Mitgliedstaaten-Rechner und Grenzaufzeichnungen.
Die Schengen-Regel 90/180 ist kein fester Halbjahreszeitraum; jeder Tag blickt auf die vorherigen 180 Tage zurück.
Aufenthaltstage werden nach dem rollierenden EU-180-Tage-Fenster einschließlich Ein- und Ausreisetag ohne Doppelzählung gezählt.
Prüfen Sie 180 Tage einschließlich Stichtag, zählen Sie jeden eindeutigen Aufenthaltstag einschließlich Ein- und Ausreise und ziehen Sie die Summe von 90 ab.
Einreise am 1. Januar und Ausreise am 10. Januar zählen als 10 Tage.