Definition und Zweck des EBITDA
EBITDA steht für „Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation, and Amortization", also den Gewinn vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte. Formel: EBITDA = Nettogewinn + Zinsen + Steuern + Abschreibungen auf Sachanlagen + Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte. Das EBITDA zeigt die reine operative Leistungsfähigkeit eines Unternehmens auf, indem es die Auswirkungen der Kapitalstruktur, der Steuersätze und der Bilanzierungsrichtlinien eliminiert, was den Vergleich zwischen verschiedenen Unternehmen ermöglicht. Beispiel: Unternehmen A hat einen Nettogewinn von 5 Mio. €, Zinsen von 2 Mio. €, Steuern von 1 Mio. € und Abschreibungen von 2 Mio. € – das EBITDA beträgt 10 Mio. €. Da Abschreibungen eine nicht zahlungswirksame Aufwandsposition sind, kommt das EBITDA dem operativ erwirtschafteten Cashflow nahe. Es wird häufig bei Fusionen und Übernahmen, bei der Unternehmensbewertung und in der Kreditanalyse eingesetzt und ist besonders nützlich für kapitalintensive Unternehmen.